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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines / Anwendbares Recht

Mit der Bestellung anerkennt der Kunde die Verbindlichkeit aller nachbestehenden Bedingungen. Anderslautende Lieferungs-, Zahlungs- oder Einkaufsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.

 

2. Verbindlichkeit von Auftragsbestätigungen, Bestellungsänderungen, Annullierungen

Für Umfang und Ausführungen der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Sofern innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Versand der Auftragsbestätigung bzw. innerhalb von 5 Arbeitstagen, bei Lieferfristen bis zu 10 Tagen, kein Gegenbescheid erfolgt, sind die angeführten Spezifikationen verbindlich.

Nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführte Materialien oder Leistungen werden separat verrechnet.

Bestellungsänderungen oder Annullierungen nach Ablauf der Frist von 8 resp. 5 Arbeitstagen nach Versand der Auftragsbestätigung, gelten nur, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklären. Zudem sind die daraus entstehenden Kosten vom Käufer zu tragen.

 

3. Preis

Unsere Preise verstehen sich in Schweizerfranken (CHF) exkl. MWST, ab Lager Spreitenbach.

Sie sind freibleibend und können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden, sofern nicht ausdrücklich eine Gültigkeitsfrist vermerkt ist. Spezielle Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichkeit.

 

4. Pläne und Zeichnungen

Sind Eigentum der matco engineering ag und dürfen weder kopiert, abgezeichnet, verwertet, noch Drittpersonen überlassen werden. Unsere Angaben über Masse, Gewichte, Leistungen usw. sind nur verbindlich, wenn diese von uns bestätigt werden. Konstruktive Verbesserungen oder Änderungen bleiben vorbehalten, solange die Qualität und die Funktion der Lieferung gewährleistet bleiben.

 

5. Lieferbedingungen

Die Liefertermine sind für uns unverbindlich. Wir setzen jedoch alles daran, die Termine, wenn immer möglich, einzuhalten. Terminüberschreitungen berechtigen den Besteller nicht, vom Kauf zurückzutreten, die Ware abzulehnen oder irgendwelche Schaden- oder Ersatzforderungen zu stellen. Einwirkungen durch höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen, Naturereignisse usw. bei uns, den Lieferanten oder Spediteuren entbinden uns von unseren Lieferverpflichtungen ohne Schadenersatzleistungen an den Abnehmer.

Wird die bestellte Ware auf den vereinbarten Liefertag nicht abgenommen, so sind wir berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen. Über die Folgekosten einer Einlagerung verhandeln die Vertragsparteien bezüglich einer einvernehmlichen Lösung.

 

6. Versand- und Transportbedingungen

Die Lieferung erfolgt ab Lager Spreitenbach und geht zu Lasten des Käufers. Die Versandart wird, sofern nicht speziell vereinbart, durch uns bestimmt. Die Kosten für Versand und Verpackung sind im Kaufpreis nicht enthalten und werden separat verrechnet.

Mehrkosten des Transporters hat der Käufer zu tragen, wenn sie durch Sonderwünsche (Express, spezielle Ankunftszeit etc.) verursacht werden. Beanstandungen wegen Transportschäden müssen innerhalb von 5 Tagen nach deren Feststellung durch den Käufer bei Bahn, Post oder beim Spediteur schriftlich angebracht werden.

 

7. Übergang von Nutzen und Gefahr

Holt der Käufer die Ware in Spreitenbach ab oder wird die Ware mittels Spediteur oder mittels eines anderen Dritten im Auftrag des Lieferanten versandt, gehend Nutzen und Gefahr mit dem Abgang der Lieferung ab Spreitenbach auf den Käufer über.

Wird die Ware durch uns montiert, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Abschluss der Installation auf den Käufer über.

 

8. Rücksendungen / Umtausch

Rücksendungen jeglicher Art werden nur nach vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Diese müssen innert 8 Tagen nach Warenempfang, franko verpackt, erfolgen. Eine Verpflichtung zur Rücknahme besteht jedoch nicht.

Für Schäden an gelieferter Ware haftet allein der Besteller bis zur Rückgabe, d.h. eintreffend bei uns. Beschädigte Ware gilt als verkauft und wird verrechnet. Die Rückgabemöglichkeit beschränkt sich nur auf einwandfreie, ungebrauchte Teile in Originalverpackung.

Gutschriften werden ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung nicht ausbezahlt, sondern mit anderen Forderungen gegenüber dem Käufer verrechnet.

 

9. Prüfung / Mängelrüge bei Abnahme der Lieferung

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang zu prüfen, Waren, die nicht dem Lieferschein entsprechen oder sichtbare Mängel aufweisen, sind durch den Käufer innerhalb 8 Tagen vom Empfang angerechnet, schriftlich geltend zu machen (bezüglich Transportschäden siehe Kap. «Versand- und Transportbedingungen»). Unterlässt der dies, gelten Lieferungen und Leistungen als genehmigt.

Eine nicht fristgemässe Mängelrüge führt überdiese zu Verwirkung der Gewährleistungs-(Garantie-)Pflicht.

Mängelrügen heben die Zahlungsfrist nicht auf.

Mängelrüge von beim Empfang der Ware nicht feststellbaren Mängeln

Beim Empfang nicht ohne weiteres feststellbare Mängel hat der Käufer zu rügen (analoges Vorgehen wie in Ziff. 9), sobald sie erkannt werden, spätestens jedoch vor Ablauf der Garantiefristen gemäss Ziff. 11.

 

10. Garantiefristen / Dauer und Beginn

Die Garantie dauert 24 Monate für Klima-, Kälte- und Lüftungsanlagen (ab Inbetriebnahme, max. 18 Monate nach Lieferung) sowie für Zubehör und Ersatzteile.

Die Garantie dauert 24 Monate auf Split- und mobile Klimageräte.

Die Garantieverpflichtungen sind nur gültig, wenn wir über einen eingetroffenen Schaden rechtzeitig informiert werden.

Die Garantie erlischt, wenn der Käufer oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen.

 

11. Garantieleistungen

Unsere Garantieleistungen bestehen darin, dass wir für berechtigte Beanstandungen infolge Material- oder Herstellungsfehlern nach eigener Wahl Ersatz liefern, die Mängel vor Ort oder in unserer Werkstatt beheben. Für Klimageräte erfolgt die Garantie, wenn immer möglich, vor Ort.

Über die Ersatzlieferung/Reparatur hinausgehende Kosten oder Schadenersatz irgendwelcher Art, werden nicht übernommen.

 

12. Ausschluss der Garantie

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, ferner Nichtbeachtung der technischen Richtlinien über Betrieb und Wartung (Kap. «Wartungsintervalle») sowie unsachgemässer Arbeit anderer.

Von der Garantie ausgeschlossen sind ferner Mängel, welche durch nicht ausgeführte Stillstands-Wartungen an Ventilatoren, Motoren, Kompressoren, Pumpen, Befeuchter oder Schäden durch Wassereinwirkungen entstehen.

Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen (z.B. Filter, Keilriemen usw.).

Im Weiteren sind Schäden ausgeschlossen, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss sowie ungenügender Absicherung verursacht werden.

Die Garantie gilt nicht in periodischer oder längerdauernder Entleerung der Anlage, Zugabe von Kühlwasser, übermässiger Schlammablagerung in Anlageteilen und bei zeitweiser oder ständiger Sauerstoffeinschleppung in die Anlage.

 

13. Wartungsintervalle

Sofern nicht anders vereinbart, muss jährlich eine Wartung inkl. Filterwechsel durchgeführt werden. Bei Nichteinhalten der Wartungsintervalle erlischt jeglicher Anspruch auf Garantieleistungen (Kap. «Ausschluss Garantie»).

 

14. Zahlungsbedingungen

Zahlungstermin ist 30 Tage netto ab Faktura-Datum, sofern nicht anders vereinbart.

Ab einem gewissen Auftragsvolumen wird die Hälfte der Auftragssumme, im Sinne einer Vorauszahlung, in Rechnung gestellt. Zahlungstermin 10 Tage netto. Die zweite Hälfte wird nach Inbetriebnahme in Rechnung gestellt. Zahlungstermin 30 Tage netto.

Bei Zahlungsverzug werden weitere offene Forderungen sofort fällig. Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Verzugszins verrechnet.

Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandung, noch nicht erteilten Gutschriften oder nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzubehalten.

Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn auch an der Lieferung Nacharbeiten notwendig sind.

Es steht uns zu, die Auslieferung pendenter Aufträge von der Zahlung der fälligen Forderungen abhängig zu machen oder gar den Auftrag zu annullieren.

 

15. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der matco engineering ag.

 

16. Rücktritt / Sicherheitsleistung

Wird der Kunde nach Vertragsabschluss zahlungsunfähig, bestehen berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder ist er mit Zahlungen aus früheren Lieferungen in Verzug, so können wir ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung von der Leistung rechtsgenügender Sicherheiten abhängig machen. Wir können auch auf der Erfüllung des Vertrages bestehen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

 

17. Besondere Bestimmungen

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind bis auf Widerruf gültig.

 

18. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Firmensitz in Spreitenbach. Es gilt schweizerisches Recht.